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Unsere
Rechtsgebiete

Wir bieten vorwiegend auf folgenden Rechtsgebieten anwaltliche Dienstleistungen an.

Selbstverständlich sind wir aufgrund eines bestehenden Netzwerks auch in der Lage Ihnen für nicht aufgeführte Rechtsgebiete einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein schwer überschaubares Rechtsgebiet, das aufgrund der immer kurzfristigeren Gesetzesänderungen einer permanenten Veränderung unterliegt. Hinzu kommt, dass viele Probleme des Arbeitsrechts nicht allein durch Gesetzeskenntnis gelöst werden können, sondern eine umfassende Kenntnis der Rechtsprechung nötig ist.

Gerade im Arbeitsrecht gilt aber auch, dass Beratung nicht nur juristisch fundiert sein muss. Insbesondere bei kritischen Verhandlungen zwischen Arbeitnehmern/Betriebsräten und Arbeitgebern sind praktisches Know-how und Gefühl für Verhandlungssituationen genauso wichtig wie profunde Rechtskenntnisse.

Demgemäß beraten wir Mandanten nicht nur über die Rechtslage, sondern entwickeln zusammen mit Ihnen Lösungen für die Probleme auf den folgenden Gebieten des Arbeitsrechts:

  • Individualarbeitsrecht (Beratung rund um das Arbeitsverhältnis)
  • Kollektivarbeitsrecht (Verhandlungen zwischen Betriebsräten, Mitarbeitervertretungen und Arbeitgebern
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Dienstrecht der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst

Untrennbarer Bestandteil der Tätigkeit ist die Vertretung von Mandanten in allen Instanzen bei Arbeitsgerichtsprozessen. Wir vertreten unsere Mandanten sowohl bei individualrechtlichen Streitigkeiten (z.B. Kündigungsschutzprozesse) als auch im kollektivrechtlichen Beschlussverfahren bei Streitigkeiten zwischen Betriebsräten, Mitarbeitervertretungen und Arbeitgebern.

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