Unsere
Rechtsgebiete
Wir bieten vorwiegend auf folgenden Rechtsgebieten anwaltliche Dienstleistungen an.
Selbstverständlich sind wir aufgrund eines bestehenden Netzwerks auch in der Lage Ihnen für nicht aufgeführte Rechtsgebiete einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist ein schwer überschaubares Rechtsgebiet, das aufgrund der immer kurzfristigeren Gesetzesänderungen einer permanenten Veränderung unterliegt. Hinzu kommt, dass viele Probleme des Arbeitsrechts nicht allein durch Gesetzeskenntnis gelöst werden können, sondern eine umfassende Kenntnis der Rechtsprechung nötig ist.
Gerade im Arbeitsrecht gilt aber auch, dass Beratung nicht nur juristisch fundiert sein muss. Insbesondere bei kritischen Verhandlungen zwischen Arbeitnehmern/Betriebsräten und Arbeitgebern sind praktisches Know-how und Gefühl für Verhandlungssituationen genauso wichtig wie profunde Rechtskenntnisse.
Demgemäß beraten wir Mandanten nicht nur über die Rechtslage, sondern entwickeln zusammen mit Ihnen Lösungen für die Probleme auf den folgenden Gebieten des Arbeitsrechts:
- Individualarbeitsrecht (Beratung rund um das Arbeitsverhältnis)
- Kollektivarbeitsrecht (Verhandlungen zwischen Betriebsräten, Mitarbeitervertretungen und Arbeitgebern
- Kirchliches Arbeitsrecht
- Dienstrecht der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst
Untrennbarer Bestandteil der Tätigkeit ist die Vertretung von Mandanten in allen Instanzen bei Arbeitsgerichtsprozessen. Wir vertreten unsere Mandanten sowohl bei individualrechtlichen Streitigkeiten (z.B. Kündigungsschutzprozesse) als auch im kollektivrechtlichen Beschlussverfahren bei Streitigkeiten zwischen Betriebsräten, Mitarbeitervertretungen und Arbeitgebern.
Unsere Beratungsleistungen beziehen sich auf sämtliche juristischen Probleme während des gesamten Arbeitslebens. Dies beginnt bei der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und geht über Themen während des bestehenden Arbeitsverhältnisses, wie beispielsweise Fragen des Urlaubs- oder Arbeitszeitrechts, bis hin zur Beendigung durch Kündigung oder Abschluss eines Aufhebungsvertrages.
Wir besitzen im Bereich des BetrVG sowohl bei der Beratung von Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten oder auch Konzernbetriebsräten als auch von Arbeitgebern langjährige Praxiserfahrung, wobei die Kenntnis der jeweils „anderen Seite“ uns dabei hilft, zu konstruktiven Lösungen zu kommen. Gleichgültig, ob es sich um Umstrukturierungsmaßnahmen, Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen oder Verhandlungen über Vergütungsmodelle, betriebliche Altersversorgung oder Arbeitszeitregelungen handelt, bei uns können Sie sich darauf verlassen, in kompetenten Händen zu sein. Dies gilt sowohl bei außergerichtlichen Beratungen in Bezug auf Betriebsvereinbarungen als auch bei arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.
Die evangelische und die katholische Kirche sind zusammen mit den dazugehörigen Einrichtungen von Diakonie und Caritas der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland.
Allerdings unterscheidet sich das kirchliche Arbeitsrecht erheblich von den sonst für Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen. Denn die Kirchen können aufgrund ihres im Grundgesetz festgelegten Selbstbestimmungsrechts eigenständige Arbeitsvertragsrichtlinien (z.B. AVR, KAVO, ABD) treffen. Eine weitere Besonderheit des kirchlichen Arbeitsrechts ist, dass eigene Schlichtungsstellen geschaffen wurden, um Konflikte zunächst außerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit beilegen zu können. Kirchliche Regelungen werden grundsätzlich auf dem so genannten Dritten Weg von paritätischen Kommissionen (AK, KODA) von Dienstgeber- und Mitarbeiterseite gemeinsam erlassen. Sie sind zwar den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes angenähert, weisen aber dennoch viele kirchliche Spezialitäten auf.
Darüber hinaus haben die Kirchen, beispielsweise in der Grundordnung der katholischen Kirche (GrO) eigene Loyalitätsobliegenheiten für ihre Mitarbeiter geschaffen, um sicherzustellen, dass die kirchlichen Werte im Arbeitsverhältnis eingehalten werden.
Des Weiteren gelten auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts für kirchliche Einrichtungen weder das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) noch das Personalvertretungsgesetz (PersVG) und es gibt weder Betriebsräte noch Personalräte. Vielmehr gibt es im Bereich der evangelischen und katholischen Kirche die Mitarbeitervertretung (MAV) als betriebliche Interessenvertretung. Die Rechte und Pflichten der MAV werden für die katholische Kirche in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) und für die evangelische Kirche im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) geregelt. Auch hier gibt es unterschiedliche Regelungen innerhalb der beiden Kirchengemeinschaften in den einzelnen Diözesen. Bei Streitigkeiten der MAV gegen den Dienstgeber ist auch nicht das Arbeitsgericht zuständig, sondern eigens von den Kirchen geschaffene kirchliche Arbeitsgerichte müssen angerufen werden.
Eine fundierte individualrechtliche wie auch kollektivrechtliche Beratung auf dem Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts macht es deshalb erforderlich, dass man sich mit diesen „Spezialgesetzen“ detailliert auseinandersetzt. Mittlerweile nimmt die Beratung von Mitarbeitervertretungen sowohl aus dem verfasst kirchlichen Bereich als auch dem Bereich der diözesanen Caritasverbände (DiCV), insbesondere bei Verhandlungen über Dienstvereinbarungen einen nicht unerheblichen Teil der Tätigkeit in der Anwaltskanzlei Wiszkocsill ein. Gleiches gilt auch für die individualrechtliche Vertretung von Mitarbeitern im kirchlichen Dienst vor den Schlichtungsstellen aber auch dem Arbeitsgericht.
Zur Aufrechterhaltung unseres hohen Beratungsstandards ist deshalb zwingend, dass wir in diesem Rechtsgebiet immer auf dem Laufenden sind. Hier kommt zu Gute, dass Rechtsanwalt Christian Wiszkocsill seit mehreren Jahren für die kifas gGmbH als Referent bei Schulungen von Mitarbeitervertretungen tätig ist und auch als Rechtsberater für die Mitarbeiterseite der bayerischen Regional-KODA fungiert.
Weitere
Rechtsgebiete
Wir decken als Fachanwaltskanzlei die wesentlichen Themen der steuer- und steuerstrafrechtlichen Beratung ab.
Ein Schwerpunkt liegt in der Bearbeitung von Einspruchs- und anderen Rechtsbehelfsverfahren, gerichtlichen Verfahren vor den Finanzgerichten, sowie in Fällen der Steuerberaterhaftung und der Steuerberatergebühren in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.
Zudem decken wir in unserem Tätigkeitsspektrum das Steuerstrafrecht ab, inklusive des damit verbundenen Sozialversicherungsrechts. Dies beginnt regelmäßig bei der Steuerfahndungsprüfung bis zur daraus resultierenden Steuerfestsetzung. Alle strafrechtlichen Aspekte werden häufig in enger Kooperation mit Strafrechtsexperten abgestimmt. Eine umfassende Betreuung durch unsere Kanzlei ist gewährleistet.
Zu unserem Leistungsspektrum gehört auch eine Beratung und Begleitung bei Gesellschaftsgründungen und betrieblichen Umstrukturierungen. Hier stehen wir als Ansprechpartner für Unternehmen aber auch für Steuerkanzleien zur Verfügung, um steuerrechtlich relevante Themen juristisch aufzuarbeiten. Bei der Zusammenarbeit mit Steuerkanzleien wird absoluter Mandantenschutz garantiert.
Seit Inkrafttreten der DS-GVO ist das Thema Datenschutz überall präsent. Als Unternehmen ist die Einhaltung der DS-GVO obligatorisch geworden und erfordert juristisches Fachwissen, um alle Bereiche das Datenschutzes abzudecken. Wir beraten Unternehmen, Betriebsräte aber auch Datenschutzbeauftragte kompetent in allen Fragen des Datenschutzrechts und unterstützen Sie bei der Einhaltung der Datenschutzvorschriften.
Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts von der Gründung über Umstrukturierungen bis zur Beendigung einer Firma und gestalten auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittene Verträge.
Bereits im Stadium der Gründung sollte durch rechtssichere Regelungen die Grundlage für ein dauerhaftes Miteinander der Gesellschafter geschaffen werden. Aber auch bei Trennung der Gesellschafter ist es wichtig für die Gesellschaft und die Gesellschafter optimale Lösungen zu finden und umzusetzen.
Darüber hinaus ist für eine Gesellschaft nichts ärgerlicher, als ein Streit oder die gegenseitige Blockade ihrer Gesellschafter. Im Gesellschaftsrecht empfiehlt es sich daher, rechtzeitig qualifizierte anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Soweit gewünscht, entwickeln wir durch eine enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern abgestimmte optimale Lösungen für die Bedürfnisse meiner Mandanten. Gerne arbeiten wir auch mit Ihrem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer zusammen und empfehlen auf Nachfrage ausgewiesene Spezialisten für die steuerliche Beratung von Gesellschaftern und Gesellschaften.
Zivilrechtliche Verträge werden in fast allen Lebensbereichen geschlossen, ob Sie beispielsweise Sachen kaufen oder verkaufen, Werke fertigen oder fertigen lassen, Dienstleistungen anbieten oder in Anspruch nehmen, Mitarbeiter anstellen oder Arbeitnehmer sind, Wohn- oder Geschäftsraum (ver)mieten – Sie sind an einer Vielzahl von Vertragsverhältnissen beteiligt.
Wir beraten und vertreten Sie bei
- der Erstellung und Gestaltung von Verträgen und Klauselwerken
- der Prüfung von Vertragswerken, insbesondere von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Störungen in Vertragsverhältnissen (etwa Vertragsbruch und daraus resutierenden Schadensersatzansprüchen)
- der Beendigung von Vertragsbeziehungen und Kündigungen