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Steuerrecht

Wir decken als Fachanwaltskanzlei die wesentlichen Themen der steuer- und steuerstrafrechtlichen Beratung ab.

Ein Schwerpunkt liegt in der Bearbeitung von Einspruchs- und anderen Rechtsbehelfsverfahren, gerichtlichen Verfahren vor den Finanzgerichten, sowie in Fällen der Steuerberaterhaftung und der Steuerberatergebühren in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.

Zudem decken wir in unserem Tätigkeitsspektrum das Steuerstrafrecht ab, inklusive des damit verbundenen Sozialversicherungsrechts. Dies beginnt regelmäßig bei der Steuerfahndungsprüfung bis zur daraus resultierenden Steuerfestsetzung. Alle strafrechtlichen Aspekte werden häufig in enger Kooperation mit Strafrechtsexperten abgestimmt. Eine umfassende Betreuung durch unsere Kanzlei ist gewährleistet.

Zu unserem Leistungsspektrum gehört auch eine Beratung und Begleitung bei Gesellschaftsgründungen und betrieblichen Umstrukturierungen. Hier stehen wir als Ansprechpartner für Unternehmen aber auch für Steuerkanzleien zur Verfügung, um steuerrechtlich relevante Themen juristisch aufzuarbeiten. Bei der Zusammenarbeit mit Steuerkanzleien wird absoluter Mandantenschutz garantiert.

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