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AGB-Recht und Vertragsgestaltungen

Zivilrechtliche Verträge werden in fast allen Lebensbereichen geschlossen, ob Sie beispielsweise Sachen kaufen oder verkaufen, Werke fertigen oder fertigen lassen, Dienstleistungen anbieten oder in Anspruch nehmen, Mitarbeiter anstellen oder Arbeitnehmer sind, Wohn- oder Geschäftsraum (ver)mieten – Sie sind an einer Vielzahl von Vertragsverhältnissen beteiligt.

Wir beraten und vertreten Sie bei:

 

  • der Erstellung und Gestaltung von Verträgen und Klauselwerken
  • der Prüfung von Vertragswerken, insbesondere von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Störungen in Vertragsverhältnissen (etwa Vertragsbruch und daraus resutierenden Schadensersatzansprüchen)
  • der Beendigung von Vertragsbeziehungen und Kündigungen

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