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Grenzenlose Überwachung? Der gläserne Mitarbeiter – was ist erlaubt?

Es werden immer mehr IT-Systeme in Unternehmen eingesetzt, die auch Leistung oder Verhalten der Arbeitnehmer überwachen. Das Bundesarbeitsgericht gibt hier Arbeitgebern einen sehr weiten Spielraum, Auswertungen gegenüber Arbeitnehmern zu verwenden und arbeitsrechtlich zu verwerten.

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